Antrag zur Vergabe von Reinigungsleistungen an Integrationsbetriebe - Schreiben der Kreistagsfraktion vom 16.10.2007

Sehr geehrter Herr Landrat,
der Landkreis Altenkirchen hat vor einigen Jahren aus Wirtschaftlichkeitsgründen die Privatisierung der Reinigungsleistungen in kreiseigenen Gebäuden beschlossen. Gleichzeitig wurde gefordert, dass sich diese Reinigungskräfte in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen befinden müssen.
Nunmehr sind mehrere Rechtsentwicklungen in Gang gekommen (TVöD, Tariftreuegesetz, Entsendegesetz), aber auch praktische Erfahrungen gemacht worden.