Anträge und Anfragen
22.10.2007 in Anträge und Anfragen
Sehr geehrter Herr Landrat,
der Landkreis Altenkirchen hat vor einigen Jahren aus Wirtschaftlichkeitsgründen die Privatisierung der Reinigungsleistungen in kreiseigenen Gebäuden beschlossen. Gleichzeitig wurde gefordert, dass sich diese Reinigungskräfte in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen befinden müssen.
Nunmehr sind mehrere Rechtsentwicklungen in Gang gekommen (TVöD, Tariftreuegesetz, Entsendegesetz), aber auch praktische Erfahrungen gemacht worden.