SPD-Kreistagsfraktion hat Fragen zu Förderanträgen des Landkreises

Veröffentlicht am 18.09.2020 in Fraktion

Pressemitteilung der Kreistagsfraktion

Mit dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ fördern Bund und Länder Investitionen in die digitale schulische Infrastruktur. Die SPD-Kreistagsfraktion hat sich dazu mit einem Fragenkatalog an Landrat Dr. Enders gewandt. Den Sozialdemokraten geht es um die konkrete Verwendung der aus dem DigitalPakt zur Verfügung stehenden Mittel für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises.

Wie die SPD ausführt, seien mit dem ursprünglichen DigitalPakt I aus dem Mai 2019 vor allem die Einrichtung von WLAN, Server und Beamer förderfähig - in begrenztem Umfang aber auch digitale Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets). Dem Landkreis Altenkirchen stünden dafür Mittel in Höhe von rund fünf Millionen Euro zur Verfügung. Darin eingerechnet sei ein Eigenanteil des Kreises von knapp 500.000 Euro.
Als Reaktion auf die Schulschließungen während des Corona-Ausbruchs fördere der Bund im DigitalPakt II („Sofortausstattungsprogramm“) vom Juli 2020 gezielt die Beschaffung mobiler Endgeräte zur Ausleihe an die Schülerinnen und Schüler. Davon sollen alle profitieren, die zu Hause kein geeignetes Endgerät zur Verfügung haben, um am Fernunterricht teilhaben zu können. Nach dem zugrunde gelegten Verteilungsschlüssel stünden für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises aus dem Sofortprogramm noch einmal 558.191 Euro zur Verfügung.

Die Kreistagsfraktion will jetzt vom Landrat unter anderem wissen, in welcher Höhe bislang Förderanträge aus den beiden Programmen gestellt und wie viele digitale Endgeräte damit beschafft wurden. Die Sozialdemokraten interessiert auch, inwieweit die Schulen bei der Geräteauswahl eingebunden werden und nach welchen Kriterien die Aufteilung der Geräte auf die einzelnen Standorte erfolgt.
Außerdem hat die SPD Fragen zur Bereitstellung der digitalen Infrastruktur. So möchten die Genossen wissen, inwieweit die Kreisverwaltung bei der Gebäudeverkabelung Kosten für Begleitarbeiten (z.B. Deckenerneuerung, energetische Sanierung von Leuchten) mitberücksichtigt hat und welche Kosten für die Einrichtung der digitalen Endgeräte entstehen.