Pressemitteilung der SPD-Kreistagsfraktion
Begrüßt wurde von der SPD-Kreistagsfraktion eine geplante Änderung des Kindertagesstättengesetz, in der die Rahmenbedingungen für Kindertagespflege geändert werden sollen. Bisher wird in dem Gesetz festgeschrieben, dass Kindertagespflege nur in der Wohnung der Eltern des Kindes oder der Pflegeperson stattfinden kann. Nun soll dies erweitert werden auf „und in anderen geeigneten Räumen außer in Kindertagesstätten“.
Petra Stroh erinnerte daran, dass die SPD-Fraktion im Kreistag dem Thema eine Sitzung gewidmet hatte, um sich sachkundig zu machen. In der Folge hatte die Kreisbeigeordnete Heike Johannes mit einer kleinen Delegation von Fachfrauen ein vom Landtagsabgeordneten Thorsten Wehner vermitteltes Gespräch mit der Familienministerin. „Die Anregungen aus dem Kreis Altenkirchen haben sicher zu den positiven Beschlüssen beigetragen“, meinte Petra Stroh. Klar müsse aber sein, stellt die Fraktion fest, dass der Kindergarten als frühkindliches Bildungsangebot vorgehe. Und doch habe die jetzige Regelung das Potenzial auch im Kreis Altenkirchen beim Thema Kindertagespflege einen Innovationsschub zu verursachen.
Es könne zwar nicht jedes Unternehmen einen eigenen Betriebskindergarten einrichten, aber in manchen Fällen – so würde der Betriebskindergarten im Krankenhaus in Kirchen gut genutzt – sei eine veränderte Rechtslage ausgesprochen hilfreich. Etwa auch, um dringend benötigte Fachkräfte in die Region zu holen, schlug man in der Fraktion einen Bogen zu den vorangegangenen Gesprächen.
„Mit etwas Kreativität und gutem Willen lassen sich mit den Änderungen im Kindertagesstättengesetz durchaus gute Modelle stricken, die helfen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Die Kindertagespflege hat sich mittlerweile auch im Kreis Altenkirchen zu einem wesentlichen Standbein in der Kinderbetreuung entwickelt und sie trägt dazu bei, den Rechtsanspruch erfüllen zu können“, betonte die Fraktion.