Integrationsmittel: SPD sieht Klärungsbedarf durch die Kreisverwaltung

Veröffentlicht am 03.03.2017 in Pressemitteilung

Bund und Land wollen Kommunen im AK-Land bei Integration mit drei Mio. Euro entlasten – Verteilungsvorschlag der Kreisverwaltung sorgt für Irritation bei den Sozialdemokraten

Die Unterbringung und Integration Geflüchteter, die Anspruch auf Asyl und damit eine Bleibeperspektive haben, hat die kommunale Familie im Kreis Altenkirchen in den Jahren 2015 und 2016 nicht nur vor eine organisatorische, sondern auch vor eine finanzielle Herausforderung gestellt. Dafür hat der Bund dem Land und seinen Kommunen nun nachträglich einen Zuschuss von dreimal 96 Mio. Euro gewährt, von dem drei Mio. Euro über den Kreis an die Kommunen im AK-Land fließen sollen.

Mit Verwunderung nahm die SPD im Kreis Altenkirchen nun den Vorschlag der CDU-geführten Kreisverwaltung zur Kenntnis, der kommunalen Familie im Landkreis Altenkirchen nur ein Viertel dieser sogenannten „Integrationsmittel“ zur Verfügung zu stellen und ganze 72 Prozent selbst beim Kreis zu behalten. „Die kommunale Familie im Kreis hatte während der Flüchtlingskrise 2015/16 die Hauptlast bei der Bewältigung dieser humanitären Aufgabe zu tragen gehabt“, so SPD-Kreisvorsitzender Andreas Hundhausen. „Entsprechend sollte ihnen auch die dafür von Bund und Land zur Verfügung gestellten Gelder zugutekommen.“ SPD-Kreisgeschäftsführer Christopher Prinz, Stadtratsmitglied in der Stadt Betzdorf, ergänzt: „Jeder Bürgermeister im Landkreis dürfte angesichts dieses Vorhabens hellhörig werden. Wir blicken mit Sorge auf die klebrigen Finger der Kreisverwaltung, die ihre Finanzen auf dem Rücken der Städte und Gemeinde zu sanieren.“ Die Kreis-SPD fordere schon lange ein nachhaltiges Finanzkonzept für die kommunale Familie im Kreis. „Gelder einzukassieren, mit denen Bund und Land die ohnehin klammen Kommunen entlasten wollen, kann jedenfalls keine Lösung sein. Eine solide Finanzpolitik sieht anders aus.“

Hundhausen, der auch Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion ist, kritisiert darüber hinaus auch den Schlüssel, nach dem der „Restbetrag“ an die Kommunen im Kreis verteilt werden soll: „Anstatt sich an der Anzahl aufgenommener Flüchtlinge zu orientieren, hat man hier die Einwohnerzahl zur Maßgabe genommen. Das würde bedeuten, dass auch eine Kommune, die gar keine Flüchtlinge aufgenommen hat, Mittel für deren Integration erhalten würde, aber eine kleine Kommune, die eine vergleichsweise hohe Anzahl Geflüchteter aufgenommen hat, deutlich weniger Geld für deren Integration bekäme. Paradoxer geht es wohl nicht. Wir sehen hier Klärungsbedarf und erwarten vom Kreis, dass er die Mittel für die Kommunen erhöht und einen fairen Verteilungsschlüssel vorlegt.“